Ampel Roetgen

Nach jahrelanger Diskussion: Zweite Ampel auf der B258 in Roetgen geplant

Von: Andreas Gabbert 
Eifeler Zeitung

 

Die Kreuzung der B258 mit der Rosentalstraße und der Mühlenstraße in Roetgen: Hier soll in Zukunft eine Ampelanlage den Verkehr regeln und Fußgängern mehr Sicherheit bieten. Mit einer Umsetzung der Maßnahme ist aber erst in den kommenden Jahren zu rechnen. Foto: A. Gabbert

 

ROETGEN. Eine zweite Ampel wird auf der Bundesstraße 258 in Roetgen an der Kreuzung mit der Rosentalstraße und der Mühlenstraße in Zukunft den Verkehr regeln. Darauf haben sich die die Gemeinde Roetgen, der Landesbetrieb Straßenbau und die Städteregion nach einer jahrelangen Diskussion nun geeinigt. Mit einer Umsetzung der Maßnahme ist frühestens im Jahr 2020 zu rechnen.

Immer wieder hatte die Gemeinde in den vergangenen Jahren eine Ampel für diese Kreuzung gefordert. Die Städteregion sah hingegen bislang in einem Kreisverkehr die bessere Lösung. Damit war aber der Landesbetrieb nicht einverstanden. Im Jahr 2015 hatte sich dann eine privat initiierte Arbeitsgruppe „Kreuzung B258 – Rosentalstraße“ für die Ampellösung stark gemacht. Da die Diskussion zu keinem Ziel führte, machte die Städteregion den Vorschlag, ein Gesamtverkehrskonzept für die B258 erstellen zu lassen. Nach einer Bearbeitungszeit von fast zwei Jahren wurde das Ergebnis jetzt vom Büro Stadtverkehr aus Hilden dem Bauausschuss der Gemeinde Roetgen vorgestellt.

 

„Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Konzepterstellung dazu geführt hat, dass das vereinbarte Ziel einer einvernehmlichen Lösung erreicht werden konnte und sowohl der Landesbetrieb Straßenbau wie auch die Städteregion Aachen das Ergebnis mittragen. Jetzt ist es an der Gemeinde Roetgen, ihre Zustimmung zu erteilen, damit die Umsetzung auf den Weg gebracht werden kann“, war in der Sitzungsvorlage der Verwaltung zu lesen. Nach derzeitigem Stand sei davon auszugehen, dass die Gemeinde mit circa 25 Prozent an den Kosten in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro beteiligt werde.

Da sie aber kein wirtschaftliches Eigentum an den Anlagen erwerbe, müsse die Veranschlagung zu Lasten des Haushaltsausgleichs erfolgen. Inwieweit das im laufenden Haushaltssicherungskonzept (HSK) möglich sei, müsse mit der Gemeindeprüfungsanstalt und der Kommunalaufsicht der Städteregion abgestimmt werden. Bis dahin sei davon auszugehen, dass mit der Umsetzung der Maßnahme erst nach Beendigung des Haushaltssicherungskonzepts (HSK) zu rechnen ist. Oder anders gesagt: Solange sich die Gemeinde im Defizit befindet, wird die Ampelanlage wahrscheinlich noch nicht gebaut.

 

Verkehrssituation analysiert

Das Planungsbüro hatte die Verkehrssituation auf der B258 analysiert und verschiedene Varianten für den Knotenpunkt Bundesstraße/Rosentalstraße erarbeitet. Die Kreisverkehrvariante schnitt bei der Bewertung am schlechtesten ab.

Die bevorzugte Variante sieht einen vollständigen Umbau der Kreuzung vor. Zentrales Element ist dabei die Errichtung einer kompletten Ampelanlage. An der Kreuzung sollen drei Fußgängerfurten angelegt werden. In Fahrtrichtung Aachen soll darauf verzichtet werden, damit ein zügiges Abbiegen von der B258 in die Rosentalstraße möglich bleibt. Für die Rechtsabbieger aus der Rosentalstraße ist eine Grünpfeilregelung vorgesehen. Für die Rechtsabbieger aus der Mühlenstraße soll es diese Möglichkeit wegen der Fußgängerquerung auf der B258 nicht geben.

Die Bushaltestellen auf der Bundesstraße sollen versetzt angeordnet werden: in Fahrtrichtung Aachen hinter der Kreuzung und in Fahrtrichtung Monschau ebenfalls hinter der Kreuzung. Zudem sind zwei Haltestellen auf der Rosentalstraße für den Orts- und den Schnellbus vorgesehen. Die Ampelschaltung soll mit der bereits vorhandenen Anlage an der Kreuzung Bundesstraße/Hauptstraße abgeglichen werden, um eine grüne Welle zu ermöglichen. Die Spitzenzeiten des Berufsverkehrs am Morgen und am Nachmittag sollen bei der Schaltung berücksichtigt werden.

 

PRB stimmt dagegen

Für den Radverkehr ist auf beiden Seiten der B258 ein kombinierter Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,50 Meter geplant, der sich im Bereich der Haltestellen auf 3,50 Meter verbreitern soll. Er soll bis zur Querung des Vennbahnradweges geführt werden.

Die Mitglieder des Bauausschusses stimmten mehrheitlich für die Umsetzung dieser Variante. Nur die PRB stimmte dagegen.

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