3 Grüne Anträge Umwelt- Tourismus- und Forstausschuss

1. Antrag an den UTF-Ausschuss: „Vorstellung des Projektes "Unterm Sternenzelt – Eifel bei Nacht"  des Naturpark Nordeifel“

für die kommende Sitzung des UTF-Ausschusses am 21. Mai 2019 beantragen wir den Tagesordnungspunkt „Vorstellung des Projektes "Unterm Sternenzelt – Eifel bei Nacht" des Naturpark Nordeifel e.V.“.

 

Wir bitten um Vorstellung des Projektes, falls möglich durch eine Vertreter*in des Naturpark Nordeifel e.V.  Dabei interessiert uns auch, welche Möglichkeiten zur Beteiligung an diesem Projekt sich für die Gemeinde Roetgen ergeben.

 

Begründung:

Ende 2018 hat der Naturpark Nordeifel den landesweiten Wettbewerb der Naturparke mit dem Projekt "Unterm Sternenzelt – Eifel bei Nacht" gewonnen. Überzeugt hat der erste Preisträger die Jury mit einem Konzept zur Bewahrung des dunklen Nachthimmels nicht nur wegen der Schönheit des Sternenhimmels. Mit der Vermittlung des Wertes des dunklen Nachthimmels und der Auswirkungen von Lichtverschmutzung auf Gesundheit und Biodiversität zeigt der Naturpark Nordeifel zugleich in herausragender Weise ein Gespür für ein wichtiges und hochaktuelles Thema und für Zusammenhänge, die den wenigsten bewusst sind. Das Beispiel des dramatischen Rückgangs der Fluginsekten mit weitreichenden Folgen für das Ökosystem zeigt, dass auch der Umgang mit Licht und Beleuchtung in der Planung kritisch hinterfragt werden muss. Der Naturpark erhält eine Förderung in Höhe von rund 400.000 Euro.

Das Thema „Sternenpark“  wurde om Oktober 2016 schon einmal ausführlich im UTF-Auschuss diskutiert. Seinerzeit wurde im UTF-Ausschuss und im Gemeinderat mehrheitlich der Beschluss gefasst, die partnerschaftliche Initiative, die Sternenregion Eifel zu verwirklichen, zu begrüßen und zu unterstützen. Inzwischen hat der Nationalpark Eifel die endgültige Anerkennung als Sternenpark erhalten, ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Sternenregion, bei der auch die um den Nationalpark herum liegenden Flächen und Gemeinden in das Konzept einbezogen werden sollen. Das Projekt „Unterm Sternenzelt – Eifel bei Nacht“ knüpft daran an.

Mit den Fördermitteln soll der Schutz der Dunkelheit durch Öffentlichkeitsarbeit, durch Bildungsangebote einer nachhaltigen Entwicklung und touristische Infrastrukturprojekte in der Eifel eine deutliche Weiterentwicklung erfahren. Über 40 Projektpartner, unter anderem die Nationalparkverwaltung Eifel, wollen sich an der Realisierung beteiligen.

Mit diesem TOP möchten wir über das neue Projekt informieren und Beteiligungsmöglichkeiten unserer Gemeinde diskutieren.


2. Antrag an den UTF-Ausschuss: „Pflegearbeiten an der Vennbahn“

für die kommende Sitzung des UTF-Ausschusses am 21. Mai 2019 beantragen wir den Tagesordnungspunkt „Pflegearbeiten an der Vennbahn“.

 

Folgenden Beschlussvorschlag stellen wir zur Abstimmung:


„Damit entlang des Ravelwegs Wild- und Wiesenblumen wachsen, empfiehlt der UTF-Ausschuss dem Bauausschuss, die Bankettpflege vom Mulchen auf Mähen (mit einem Mähbalken auf einer Breite von 1-1,5m) mit Abräumen des Mahdgutes umzustellen. Die Mahd erfolgt bis zu zweimal im Jahr zu ökologisch sinnvollen Zeitpunkten. Dabei werden nicht alle Flächen gleichzeitig gemäht. Hierzu kann eine Abstimmung mit der Biostation erfolgen.
Die gründliche Graben- und Bankettpflege erfolgt im Zweijahresrhythmus. Dabei werden nicht beide Seiten des Weges gleichzeitig, sondern jährlich abwechselnd bearbeitet. Der Ginster sowie nichtstörende Bäume bleiben erhalten, die freizuhaltenden Zugänge zu den Gräben werden auf ein Minimum begrenzt.“

 

Begründung:

Das Thema Bankett- und Grabenpflege stand bereits im Januar 2019 auf der Tagesordnung des Bauausschusses. Dieser hatte aber die endgültige Entscheidung über Pflegemaßnahmen zurückgestellt und zunächst nur, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, über die Grabenpflege beschlossen. Nunmehr sind einige Monate vergangen und die Bankette an der Vennbahn benötigen bald wieder Pflege. Daher greifen wir unseren Beschlussvorschlag vom Jahresbeginn noch einmal auf.  Da es sich bei den Arbeiten ja auch um Maßnahmen für den Artenschutz handelt und die Vennbahn mit seinen blühenden Banketten eines unserer touristischen Highlights ist, sehen wir auch de Zuständigkeit des UTF-Ausschusses gegeben. Hier folgt noch einmal die Begründung zu unserem Beschlussvorschlag;

 

Blühende Blumen am Wegesrand:

Die Vennbahn hat sich zu einem „Publikumsmagneten“ entwickelt. Dabei schätzen die Menschen – neben dem steigungsarmen Radweg und der Landschaft – vor allem auch die herrliche Vegetation rechts und links der Strecke. Der blühende Ginster (das „Eifelgold“) sowie die blühenden Wildblumen auf den Schotterstreifen sorgen für Begeisterung. Daher sollten sich notwendige Pflegemaßnahmen daran orientieren.

 

Die Bankette der Vennbahn bieten schon jetzt sehr gute Voraussetzungen für dauerhafte Blühstreifen mit einheimischen Wildblumen, denn die größte Vielfalt an wilden Blühpflanzen findet sich auf mageren, steinigen Standorten, wie sie an der Vennbahn gegeben sind. Die regionale Wildflora ist die Nahrungsgrundlage für viele Insekten, und die Anlage von Blühstreifen ist aktiver Insektenschutz.

 

Um Blühstreifen dauerhaft zu erhalten ist das Mähen unerlässlich. Dadurch wird die Konkurrenz stärker wachsender Wildpflanzen gebremst, und konkurrenzschwächere Blumen erhalten die Möglichkeit sich auszusäen und dadurch zu erhalten. Außerdem beugt das Mähen der Verbuschung vor.
Wichtig ist aber auch, dass die Flächen zwar gemäht, aber auf keinen Fall gemulcht werden. Durch das Mulchen werden Nährstoffe im Boden angereichert, was unweigerlich zum Verlust der blühenden Vielfalt führen wird. Dem kann entgegengewirkt werden, indem das Mähgut nach der Mahd abgeräumt und abgefahren wird. Im Idealfall sollte es vorher noch ein paar Tage trocknen können, so dass die Samen der Blumen ausfallen können.

Gemäht wird in einer Höhe von 10 bis 12 cm. Der Einsatz eines Balkenmähers (oder Mähbalken als Anbaugerät) hat sich als die für die Tierwelt schonendste Methode herausgestellt, der die wenigsten Tiere zum Opfer fallen. Bei einem Mulchmäher gibt es, wie man sich unschwer vorstellen kann, für die vom Mähwerk erfassten Tiere keine Entkommen...
Der richtige Zeitpunkt für die Mahd ist letztendlich abhängig davon, welcher Zweck verfolgt wird.  Im Prinzip gibt es keinen richtigen Zeitpunkt, denn für die Insekten ist die Mahd immer eine Katastrophe, da das Nahrungsangebot schlagartig zusammenbricht. Hier bieten sich gestaffelte Mähzeitpunkte an, d.h. die Mahd erfolgt abschnittsweise, z.B. erst die eine Seite des Weges, und ein paar Wochen später, wenn schon wieder Blumen nachgewachsen sind, die andere Seite. Auch ist es sinnvoll, Zeitpunkte und Staffelungen jährlich zu wechseln.

 

Die Grabenpflege, so sie denn notwendig ist, sollte so schonend wie möglich erfolgen. In der Vorlage wird dargestellt, dass der Ginster, aber auch nicht störende Bäume, erhalten bleiben sollen. Gut ist, dass die Gräben nicht jedes Jahr ausgeräumt werden sollen, sondern im Zwei-Jahres-Rhythmus. Hier ist eine alternierende Pflege sinnvoll, d.h. jedes Jahr wird nur eine Seite des Weges bearbeitet, im Jahr darauf die andere. Dadurch hätten die Insekten, die an oder in Gräsern und Stengeln überwintern eine Überlebenschance, und die Samenstände der Hochstauden könnten den Vögeln als Winternahrung dienen.

 

Uns ist bewusst, dass diese Art von Pflege der Bankette für den Bauhof möglicherweise ein wenig Mehrarbeit und Umorganisation bedeutet, und u.U. auch die Anschaffung eines neues Mähgerätes erforderlich ist. Aber mit dem Ausbau des Ravelweges haben wir quasi ein blühendes Band geschenkt bekommen, dass sich durch die ganze Gemeinde schlängelt und viele Nutzer*innen des Weges erfreut. In den ersten Jahren konnte man hier tatsächlich mal einen Sommerblumenstrauß pflücken – wie früher! Viele Gemeinde legen heute wieder Blühstreifen und Blumenwiesen an, was u.U. mit hohem Aufwand verbunden sein kann. Diesen Aufwand müssen wir hier nicht betreiben, es ist alles schon da, aber wir müssen die richtigen Pflegemaßnahmen ergreifen, um diese Blütenvielfalt zu erhalten.

 

 

Das Leader-Projekt „DorfBiotop“ der Biostationen AC, DN und EU beschäftigt sich mit genau solchen Fragen und steht den Gemeinden beratend zur Seite. Und falls die Gemeinde weitere Grünflächen in Blühflächen umwandelt und auch andere Bankette schonender mähen möchte, lohnt sich auch die Anschaffung eines Balkenmähers.


3. Antrag an den UTF-Ausschuss und den Gemeinderat: Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ und Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“

für die kommende Sitzung des UTF-Ausschusses am 21. Mai 2019 und die folgende Ratssitzung beantragen wir den Tagesordnungspunkt Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ und Beitritt zum Bündnis„Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“.

 

Folgenden Beschlussvorschlag stellen wir zur Abstimmung:
„Der UTF-Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ zu unterzeichnen und dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ e.V. beizutreten.“

 

Sachverhalt und Begründung:

Gerade wurde in Paris der Bericht des Weltbiodiversitätsrates der Vereinten Nationen zur Artenvielfalt vorgelegt, der aufzeigt, dass der Artenschwund rasant voranschreitet und auch die Lebensgrundlagen des Menschen gefährdet sind.

Es ist höchste Zeit zu handeln, auch in den Kommunen!

Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ e.V. unterstützt die Kommunen bei den genannten Herausforderungen. Durch Best-Practice-Beispiele, Förderhinweise für die Kommunen, Workshops für Verwaltungsmitarbeiter*innen,  gemeinsame inhaltliche Arbeit können wertvolle Kontakte zu anderen Kommunen geknüpft werden. Das Bündnis wird seine wachsende politische Schlagkraft dafür einsetzen, Bund und Länder dazu aufzufordern, entsprechende Rahmenbedingungen für den kommunalen Naturschutz zu schaffen und die Kommunen auch in finanzieller Hinsicht zu unterstützen.

 

Eine Mitgliedschaft der Gemeinde Roetgen verspricht somit zusätzliche Impulse und wertvolle Unterstützungsleistungen für die Naturschutzarbeit vor Ort. Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Bündnis ist die Unterzeichnung der oben genannten Deklaration sowie die Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrags in Höhe von aktuell 165 € (für Kommunen bis 50.000 Einwohner*innen).

Zurück