An den Bauausschussvorsitzenden

Herrn Peter Pricken

Pilgerbornstr.

52159 Roetgen

                                                                                                 Roetgen, den 1. Juli 2008

Sehr geehrter Herr Pricken,

Wir beantragen, für die nächste Sitzung des Bauausschusses folgenden Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen:

Verbesserung des Erscheinungsbildes der Gemeinde Roetgen – insbesondere entlang der Bundesstraße

Folgenden Beschlussvorschlag stellen wir zur Abstimmung:

Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Grünanlagen einen Pflanz- und Pflegeplan mit konkreten Vorschlägen zu erarbeiten, um das Erscheinungsbild Roetgens allgemein, vor allem aber entlang der Bundesstraße zu verbessern. Dieses Konzept ist dem Bauausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Begründung:

Das Thema Tourismus gewinnt auch in Roetgen mehr und mehr an Bedeutung.

Für den ersten Eindruck, den ein Besucher gewinnt, ist das äußere Erscheinungsbild eines Ortes besonders wichtig. In Roetgen betrifft dies besonders die Bundesstraße, und gerade entlang dieser Straße stellt Roetgen sich alles andere als positiv dar. Statt grüner oder blühender Pflanzen findet man schlecht gepflegte Beete und wilden Müll.

Wir möchten, dass von der Bundesstraße und dem gesamten Äußeren des Ortes ein positiver Impuls ausgeht, was sehr einfach und in kleinen Schritten zu erreichen ist.

Das derzeitige Erscheinungsbild ist nicht zufrieden stellend. Hier sind dringend Verbesserungen geboten, was die Art der Bepflanzung, aber auch die durchgeführten bzw. auch nicht durchgeführten Pflegemaßnahmen betrifft.

Ein finanzieller Grundstock, um unser Anliegen zu realisieren, ist im Haushalt unter der Position  „Verschönerung des Ortes“ vorhanden. Unser Vorschlag ist, diese Mittel  für eine ansprechende Gestaltung der Bundesstraße und anderer Anlagen einzusetzen! 

Der obere Teil der Bundesstraße, wo die Bepflanzung aufgrund der Baustelle ohnehin erneuert werden muss, sollte in die Gesamtmaßnahme integriert werden. Hier soll mit dem Wasserwerk entsprechend verhandelt werden, oder die Umsetzung ggf. auf die Gemeinde zu übertragen.